Diebstahl – unerlaubte Aneignung fremder Gegenstände
Diebe sind Menschen, die u.a. gewaltsam Türen oder Fenster fremder Wohnungen oder Häuser aufbrechen und in den meisten Fällen Gegenstände oder wichtige Informationen ohne die Erlaubnis des Besitzers mitnehmen. Die Motive dieser Diebe sind vielfältig – z.B. Not, Rache, Nervenkitzel oder Habgier.
In diesem Zusammenhang muss gesagt werden, dass der Dieb von dem Räuber unterschieden werden muss. Der Räuber übt Gewalt gegen den Besitzer aus und bedroht ihn. Der Dieb verzichtet darauf – er übergeht den Willen des Besitzers.
Eine erschreckende Tatsache ist, dass der Diebstahl heutzutage zum Alltag gehört. Dies fällt besonders auf, wenn Menschen von Diebstählen hören und keine auffällige Regung zeigen, weil sie es auf irgendeine Art und Weise gewohnt sind. Zudem geschehen Diebstähle, die unentdeckt bleiben, was u.a. die hohe Dunkelziffer steigert. Hinzu kommt, dass viele kleine Diebstähle begangen werden, um die sich die Polizei nicht wirklich kümmert, z.B. beim Diebstahl eines Geldbeutels. Daher kann nicht genau gesagt werden, wie viele Diebstähle pro Tag oder pro Jahr geschehen.
Es kann jedoch festgehalten werden, dass viele der Diebstähle Ladendiebstähle sind. Die Waren, die die Diebe stehlen, besitzen wider Erwarten nur geringe Werte. In den meisten Fällen stellen Supermärkte oder andere Läden Hausdetektive ein, so dass sie im Fall eines Diebstahls schnell und effizient eingreifen und den Täter stellen können. Werden die Ladendiebstähle hingegen erst bei der Inventur festgestellt, besteht nahezu keine Hoffnung mehr, den Dieb zu erwischen bzw. ausfindig zu machen. Daraus resultiert u.a. die erheblich hohe Dunkelziffer.
Juristisch gesehen ist der Ladendiebstahl kein Tatbestand in dem Sinne sondern er fällt unter die Kategorie Diebstahl allgemein. Zudem wird die Schwere des Diebstahls, d.h. der Wert der gestohlenen Ware, unterschieden.
