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Hundeversicherung und Hundekrankenversicherung

Muss ich meinen Hund versichern?

Hunde sollten in jedem Fall Haftpflichtversichert sein, in vielen Städten und Bundesländern ist dies ja bereits Pflicht um den Hund anzumelden. Die Haftung für den Hundebsitzer ist nämlich nicht zu unterschätzen, denn laut BGB haftet ein Tierbesitzer für die Schäden die der Hund einem Dritten zufügt. Erwähnenswert ist, daß der Tierbesitzer hier bereits nach der Gefährdungshaftung haftet.

Auszug BGB: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Daher handelt es sich bei der Hundehaftpflicht sicherlich um den wichtigsten, wenn nicht sogar um einen unverzichtbaren, Versicherungsschutz.

Die Hundehaftpflicht kommt im Schadenfall für die versicherten Schäden auf, welche Ihr Hund einem Dritten zugefügt hat. Hier kann man grundsätzlich zwischen verschiedenen Deckungssummen und Leistungsumfängen wählen. Guten Versicherungsschutz kriegt man bereits ab ca. € 50,00 im Jahr. Hier sind dann alle wichtigen Risiken abgesichert wobei diese günstigen Versicherungstarife oftmals eine kleine Selbstbeteiligung beispielsweise € 150,00 im Schadenfall beinhalten. Aber bei einem Schaden der vielleicht eine Höhe von € 1.000.000,00 hat ist die Selbstbeteiligung doch sehr überschaubar.

Neben der Haftpflichtversicherung gibt es auch die Möglichkeit sich vor Behandlungskosten bei einer Krankheit zu schützen. Hier bietet der Versicherungsmarkt in Deutschland Operationskostenversicherungen oder Krankenvollversicherungen. Die OP-Versicherungen bieten Versicherungsschutz für große Operationen wie beispielsweise Kreuzbandrisse oder Knochenbrüche. Hier erstattet der Versicherer je nach Tarifwahl den letzten Tag der Voruntersuchung sowie 10 Tage Nachbehandlung. Die Operationskostenversicherung bietet jedoch keinen Vollkaskoschutz. Es gibt in diesen Tarifen Ausschlüsse wie beispielsweise Kastrationen oder Sterilisationen. Jedoch kann man sich für einen verhältnismäßig kleinen Betrag gegen eine Vielzahl von teuren Operationen absichern. Es gibt auch die Möglichkeit einer Hundekrankenversicherung, welche neben Operationskosten auch ambulante Behandlungen übernimmt diese sind zwar jährlich auf einen Höchstbetrag begrenzt, dennoch stellt dieser Tarif eine Alternative zur Operationsversicherung dar, da er durch den ambulanten Bereich natürlich umfangreicher ist.

Insgesamt bietet der Markt der Hundeversicherung eine große Übersicht und viele Alternativen. Eine Hundehaftpflicht ist für jeden ein absolutes Muss, die man, bei Bedarf, mit vielen anderen Bausteinen kombinieren kann.

Autor: Oliver Kirsch, Puntobiz GmbH, Immendorfer Str. 1, 50354 Hürth, Telefon: 02233/99076050, Telefax: 02233/99076011