Der Firmenwagen
Ein Auto auf Kosten eines Unternehmens zu fahren, stellt immer eine schöne Sache dar, denn zum einen erhält man vielleicht ein Auto, welches man sich privat nicht leisten könnte, zum anderen werden jegliche Kosten für Wartung und Reparatur des Wagens vom Unternehmen übernommen.
Des Weiteren werden zumindest anteilig auch die Haltungskosten erstattet, beispielsweise die Spritkosten für die Geschäftsfahrten sowie die Autosteuern, die im Grunde dem Halter zugerechnet werden, welcher in diesem Fall nicht der Fahrer bzw. Mitarbeiter der Firma ist, sondern das Unternehmen an sich. Man hat also nur Vorteile, so dass sich im Grunde fast jeder einen Firmenwagen wünscht.
Aber es gibt auch rechtliche Konsequenzen: Zum einen ist man natürlich verpflichtet, den Wagen zu hegen und zu pflegen, vor allem hat man aber auch die Verpflichtung, den Wagen in Schuss zu halten, dies bedeutet, den Wagen nicht beispielsweise aus Wut oder was auch immer zu beschädigen und regelmäßig Ölstand, Reifen-Druck sowie die Reifen, das Autoglas und die Felgen auf Fehler zu überprüfen.
Aber auch, wenn man einen Unfall hat, egal ob aus Eigenverschulden oder aus Verschulden des Unfallgegners, hat man gewisse Vorgehensweisen einzuhalten. Der Unfallbericht, den die Polizei direkt am Unfallort ausstellt, wird den Arbeitnehmer lediglich als Fahrer des Fahrzeugs verzeichnen, als Halter wird dementsprechend das jeweilige Arbeitgeberunternehmen eingetragen. Selbstverständlich wird hier auch der Fahrer und Halter des gegnerischen Fahrzeugs aufgeschrieben.
Nun gilt es, den Unfall nicht zu verbergen, sondern den Unfallbericht an das Unternehmen weiterzuleiten. Diese hat sich nun mit der gegnerischen Versicherung auseinander zu setzen, ganz gleich, wer hier an dem Unfall schuld ist. Sollte es zu einer Klage kommen, steht der Fahrer an sich nur als Zeuge zur Verfügung, Klägerin bzw. Beklagte ist das Unternehmen, auf dessen Namen das Fahrzeug angemeldet ist. Firmenwagen sind in der Regel nicht nur haftpflichtversichert, sondern über eine Vollkaskoversicherung versichert, somit ist geregelt, dass auch die Schäden am eigenen Fahrzeug, sofern man selbst schuld am Unfall zu sein scheint, bezahlt werden und auch das Unternehmen hier keine Extra-Zahlungen zu leisten hat. Man hat als Fahrer bzw. Mitarbeiter also nur die Pflicht, den Unfall zu melden und nach bestem Wissen und Gewissen diesen zu schildern und selbstverständlich bei der Wahrheit zu bleiben.
Anders verhält es sich, wenn man beispielsweise geblitzt wurde, weil man zu schnell gefahren ist. Zwar wird der Halter des Fahrzeugs (zu ersehen bekanntlich aufgrund des Nummernschildes) mit einem Bußgeldbescheid beschickt, also das Unternehmen, dieses hat jedoch den Fahrer des Fahrzeugs mitzuteilen, sprich man hat für diese Kosten selbst einzustehen. Hiermit hat das Unternehmen nichts zu tun. Und auch die Punkte, die man eventuell für den Verstoß gegen die Verkehrsregeln bekommen wird, werden dem Punktekonto des Fahrers zugeteilt. Wenn ein Rechtsanwalt benötigt wird, hat der Fahrer, also der Mitarbeiter, diesen zu beauftragen. Allerdings kann die Rechtsschutzversicherung des Unternehmens für diese Rechtsanwaltskosten herangezogen werden.
Man sieht hier also, dass ein Firmenwagen auch viele rechtlich relevante „Problemzonen“ besitzt.




