Mini GmbH – Neuer Wettbewerb
Gründer können aufatmen, denn endlich wird die Mini GmbH zur Verfügung stehen. Das Bundesjustizministerium ließ verkünden, dass die Mini GmbH wahrscheinlich ab November 2008 als moderne Rechtsform verwendet werden kann. Besonders der Mittelstand soll von der Mini GmbH profitieren.
Da Gründungen allgemein viel Kapital erfordern, war das mitzubringende Stammkapital der
GmbH von 25 000 Euro für viele Gründungswillige eine Hürde. Diese kann mit der Mini GmbH umgangen werden, weil man mit einem Euro Stammkapital gründen kann und erst im Verlauf des Bestehens der Mini GmbH das Stammkapital ausbauen muss. Dazu muss die Mini GmbH 25 Prozent des Jahresgewinns zurücklegen, bis die Schwelle von 25 000 Euro erreicht wurde. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den man zum Gründungszeitpunkt der Mini GmbH in seinen finanziellen Plänen berücksichtigen muss.
Beschleunigt werden soll auch das Eintragungsverfahren der Mini GmbH in das Handelsregister. Auf elektronischem Wege werden die Unterlagen an das Handelsgericht übertragen und das Verfahren kostet rund 100 Euro. Ein weiterer finanzieller Vorteil ergibt sich durch das geringe Stammkapital und die optionale Verwendung eines Mustergesellschaftsvertrages für die Mini GmbH. Damit werden die Kosten für den Notar stark reduziert. Allerdings ist der Mustergesellschaftsvertrag für Standard-Gründungen von einer Mini GmbH gedacht.
Mit der Mini GmbH möchte man Deutschland wettbewerbsfähiger machen und die Abwanderung von deutschen Unternehmen ins Ausland verringern. Damit folgt man unter anderem mit der Mini GmbH den Vorgaben der Lissabon-Strategie, die die gesamte EU zu einem der wettbewerbsfähigsten Standorte formen möchte. Gründer, die eine Mini GmbH gründen möchten, können sich heute schon von Steuerberatern und Rechtsanwälten rechtlich aufklären lassen.
