Der Wohn-Riester kommt
Mit Wohn-Riester möchte der Staat ab 2008 Möglichkeiten schaffen, dass die Finanzierung von Selbstgenutzten Wohnraum, oder auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen in die Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen werden. Damit ist ein Ausgleich für den Wegfall der Eigenheimzulage für den normalen Bürger entstanden.
Wenn ein Riester Vertrag besteht, oder abgeschlossen wird, dann kann ein Teil des Geldes zur Finanzierung von Selbstgenutzten Wohnraum verwendet werden.
Bisher gehörten Immobilien nicht zu den Anlageformen, die im zertifizierten Riester Vertag gefördert wurden. Der Weg wurde erst durch den letzten Beschluss der Regierung geebnet. Durch den Bundestag muss noch das entsprechende Gesetz beschlossen werden, wobei beabsichtigt ist, dass die Regelung zu Wohn-Riester rückwirkend ab 2008 in Kraft tritt.
Damit wird es dann auch möglich, über Wohn- Riester Bausparverträge abzuschließen. Es ist davon auszugehen, dass die Bausparkaasen kurzfristig die entsprechenden Angebote im Programm haben.
Die Tilgung von Darlehen soll nach dem vorliegenden Beschluss zu Wohn-Riester direkt wie die Altersvorsorge bei entsprechenden zertifizierten Verträgen möglich werden. Die Förderung kann damit auch für Wohn- Riester ab 2008 für den Versicherungsnehmer bis zu 154 € und für jedes Kind bis zu 185 € betragen. Für jedes Kind, was 2008 geboren wird sind sogar bis zu 300 € Höchstförderung im Gespräch.
Auch Darlehenstilgungen werden als Altersvorsorge steuerlich förderfähig. Bis 2100 € Zinsen sollen steuerlich absetzbar werden.
Alle Beiträge zu Wohn-Riester sind in der Ansparphase ebenfalls steuerfrei.
In erster Linie werden davon Normalverdienende Familien mit Kindern profitieren. Auch Besserverdienende können mit dieser neuen Möglichkeit günstig staatlich geförderten Wohnraum für den Eigenbedarf erwerben. Dennoch gibt es auch Kritik an Wohn-Riester, welcher sich aber in Grenzen hält.
Durch Wohn-Riester entsteht bei der freiwilligen privaten Altersvorsorge eine weitere geförderte Wahlmöglichkeit.
