Selbständig und trotzdem eine steuerbegünstigte Altersvorsorge?
Selbständige haben im Hinblick auf eine steuerbegünstigte Altersvorsorge nur auf den ersten Blick ein gewisses Problem. Die Förderung der Riester Rente und auch die betriebliche Altersvorsorge ist für sie nicht nutzbar, da sie nur Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung zugänglich ist.
Dazu kommt, dass auch die Beiträge zu klassischen Rentenversicherungen und auch zu Kapitallebensversicherungen seit 2005 nicht mehr steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind. Das bezieht sich aber nur auf Neuabschlüsse, die nach dem 1.Januar 2005 beginnen. Sofern in 2004 schon ein Beitrag geleistet worden ist, sind die Beiträge auch noch als Sonderausgaben absetzbar.
Diese vordergründige Lücke für die Selbständigen schließt die Rürup Rente, die den Selbständigen die Möglichkeit gibt, die Beiträge zur Rürup Rente steuerlich geltend zu machen. Damit ist die Basis für eine steuerlich geförderte Altersvorsorge gegeben. Ein weiterer Vorteil der Rürup-Rente ist, dass der Versicherungsvertrag nicht vor Rentenbeginn aufgelöst werden kann. Vorteil? Ja, im Endeffekt schon, denn auch wenn die Rürup Rente nicht beliehen werden kann, wird sie aber auch nicht als Vermögen angerechnet, würde also im Falle einer Dauerarbeitslosigkeit oder auch einer Firmeninsolvenz nicht auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet.
Allerdings hat die Rürup-Rente einen großen Nachteil, wenn man nicht aufpasst:
Die Rürup-Rente kann im Todesfall nicht vererbt werden, das heißt, dass das angesparte Vermögen an die Versichertengesellschaft zurück fällt. Aber es gibt auch Möglichkeiten sich dagegen abzusichern, z.B. kann der Vertrag mit einer Hinterbliebenenrente ausgestattet werden, deren Höhe vorher bestimmt wird. Diese kann an den Ehepartner oder die Kindergeldberechigten Kinder ausgezahlt werden. Wie man also sieht, ist die Rürup-Rente vom groben Prinzip her das für die Selbständigen, was die Riester Rente für die Pflichtversicherten ist.
