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Günstiger Umzug in Wohnungen mit Parkett

Wenn Sie den Umzug in Wohnungen mit Parkett günstig gestalten will, müssen Sie sich vorher um die Auflösung und die Kündigung der alten Wohnung kümmern. Und vor allem sollten Sie sich dem Thema der Auszugsrenovierung widmen, wenn der Umzug günstig werden soll. Mietverträge enthalten häufig eine Klau­sel zur Renovierungspflicht beim Auszug. Eine solche Regelung ist unwirksam, wenn sie die zuletzt vorgenommenen Schönheitsreparaturen während der Mietzeit völlig unberücksichtigt lässt.

Deshalb ist eine Klausel unwirksam, nach der der Mieter eine Totalrenovierung vor­nehmen muss, wenn er nach gut zwei Jahren wieder auszieht. Denn dadurch wird der Mieter gezwungen zu renovieren, ob­wohl die üblichen Fristen noch nicht ab­gelaufen sind.

In einigen Mietverträgen steht, dass der Mieter beim Auszug alle Tapeten ent­fernen muss. Die Klausel ist unwirksam, wenn sie nicht die Mietdauer und die letzten Renovierungsarbeiten berück­sichtigt.

Unbedenklich ist eine Klausel, die den Mieter beim Auszug zur Renovierung verpflichtet, wenn er nicht nachweist, dass er die laufenden Schönheitsrepara­turen fristgerecht durchgeführt hat.

Tipp: Steht fest, dass der Mieter beim Auszug renovieren muss, kann es vorteil­haft sein, sich mit dem Vermieter über ei­ne angemessene Ablösesumme zu eini­gen. Das spart u. U. viel Ärger und Zeit. Haben sich Mieter und Vermieter auf eine bestimmte Summe für die Schönheitsreparaturen geeinigt, z.B. auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, kann der Vermieter nachher nicht noch zusätzlich Geld verlangen. Häufig enthält der Mietvertrag mehrere Klauseln zu den Schönheitsreparaturen, möglicherweise auch an verschiedenen Stellen. Oder der Vermieter hat im For­mularmietvertrag zusätzlich etwas hand­schriftlich ergänzt. Dann müssen alle Be­stimmungen zusammen betrachtet wer­den, ob dem Mieter nicht zu viel aufer­legt wurde. Das gilt auch, wenn die Vertragsbestimmungen im Mietvertrag an verschiedenen Stellen stehen. Denn eine Klausel kann für sich genommen wirksam sein. Finden sich im Mietvertrag aber weitere Vereinbarungen zu den Schönheitsrepa­raturen, kann das die Unwirksamkeit sämtlicher Renovierungsverpflichtungen nach sich ziehen.

Wird der Mieter zu einer Renovierung bei Einzug und zusätzlich zu den laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn diese erforderlich sind, geht der Bundesgerichtshof von einer Unwirk­samkeit der gesamten Regelungen zu den Schönheitsreparaturen aus. Wenn Sie also einen Umzug Wohnungen mit Parkett günstig gestalten wollen, sollten Sie diese Dinge beherzigen.

Nick Lavacca

nesta123@gmx.net